Rechtsprechung
BVerwG, 17.12.1984 - 1 ER 325.84 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,8104) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 27.06.1984 - 1 ER 310.84
Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung - Anforderungen an …
Auszug aus BVerwG, 17.12.1984 - 1 ER 325.84
Der Senat hat bereits in seinemBeschluß vom 27. Juni 1984 - BVerwG 1 ER 310.84 - klargestellt, daß eine die Entscheidung des Hauptsacheverfahrens vorwegnehmende Regelung dem Wesen und Zweck der einstweiligen Anordnung entsprechend grundsätzlich ausscheidet; eine Ausnahme kommt mit Rücksicht auf den verfassungsgerichtlich gewährleisteten Anspruch auf effektiven Rechtsschutz allerdings dann in Betracht, wenn es für den Antragsteller nach Maßgabe einer Abwägung der wesentlichen Gesichtspunkte des jeweiligen Falles - wie z.B. der Bedeutung und Dringlichkeit des geltend gemachten Anspruchs sowie der Größe und eventuellen Irreparabilität etwaiger Schäden - unzumutbar ist, die Entscheidung im Hauptsacheverfahren abzuwarten.
- BVerwG, 11.12.1985 - 1 ER 316.85
Rechtsmittel
Eine solche Bedeutung kommt schließlich hier der Sache auch nicht aus Gründen des Verfahrensrechts zu (vgl.Beschlüsse vom 27. Juni 1984 - BVerwG 1 ER 310.84 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 57;vom 17. Dezember 1984 - BVerwG 1 ER 325.84 -).